
Tödlicher Messerangriff in Sarstedt Zwölf Jahre Haft für Täter
Am Landgericht Hildesheim ist das Urteil im Prozess um eine tödliche Messerattacke in Sarstedt gesprochen worden. Ein 35-jähriger Asylsuchender muss wegen Totschlags für zwölf Jahre in Haft.
Der Mann hat laut Anklage einen 61 Jahre alten Betreiber einer Geflüchtetenunterkunft am Bahnhof in Sarstedt Anfang September 2024 bei einem Streit mit einem Messer tödlich verletzt. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt: Er sei verantwortlich für den Tod des Mannes und übernehme die Verantwortung. Er habe den 61-Jährigen aber nicht töten wollen, hatte der 35-Jährige durch seinen Verteidiger vor dem Hildesheimer Landgericht erklären lassen.
"Es war kein Schnitt, sondern ein Stich"
Der Vorsitzende Richter hielt in seiner Urteilsbegründung dagegen. Der Angeklagte habe damit rechnen können, dass der Stich tödlich ist, so der Richter. "Es war kein Schnitt, sondern ein Stich", sagte er. Von einer Notwehrsituation könne keine Rede sein, dies belegten die Beobachtungen eines unabhängigen Zeugen. Als Mord sei der Vorfall nicht zu werten, da es keine Anhaltspunkte für eine geplante Tat gebe.
35-Jähriger klagte vor Verwaltungsgericht gegen Abschiebung
Der damals ausreisepflichtige Angeklagte soll den Betreiber erst gestoßen und ihm dann ein Messer in die Brust gerammt haben, hieß es in der Anklage. Die Klinge des Küchenmessers war neun Zentimeter lang und traf das Herz des Opfers. Der 61-Jährige verlor binnen Minuten das Bewusstsein und starb noch am Tatort. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Unter anderem deshalb, weil der mutmaßliche Täter seit mehr als zwei Jahren in den Irak abgeschoben werden sollte. Er hatte vor dem Verwaltungsgericht Hannover dagegen geklagt und wurde seit 2022 geduldet.
Anwalt der Nebenkläger spricht von "extremer Belastung" für Familie
"Für die Familie war der Prozess eine extreme Belastung", resümierte der Rechtsanwalt der Hinterbliebenen, Matthias Waldraff. Am ersten Verhandlungstag hatte er die Lebensleistung des Getöteten gewürdigt. Der im afghanischen Kabul geborene Deutsche sei ein erfolgreicher und sozial engagierter Geschäftsmann gewesen und habe großes Verständnis für die Bewohner seiner Flüchtlingsunterkunft gezeigt. Die Unterkunft war früher ein Hotel, das der Getötete umfunktioniert hatte.
Verurteilter soll nach sechs Jahren Haft abgeschoben werden
Die Richter folgten mit ihrem Urteil nun der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert - sein Verteidiger sechs Jahre und drei Monate. Sechs Jahre der Haftstrafe wird der 35-Jährige in Deutschland absitzen, im Anschluss soll er in den Irak abgeschoben werden.
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NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 29.04.2025 | 06:00 Uhr