Ein Mann aus Künzelsau (Hohenlohekreis) soll seine Frau bei einem Streit mit 15 Messerstichen getötet haben. Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn wegen Totschlags zu 11 Jahren Haft.

Baden-Württemberg Elf Jahre Haft: Ehefrau in Künzelsau mit 15 Messerstichen getötet

Stand: 28.04.2025 16:05 Uhr

Ein Mann aus Künzelsau soll seine Frau bei einem Streit mit 15 Messerstichen getötet haben. Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn wegen Totschlags zu elf Jahren Haft.

SWR-Reporterin Leonie Kühn war bei der Urteilsverkündung dabei:

Ehefrau getötet: Elf Jahre Haft wegen Totschlags

Elf Jahre Haft - so lautet das Urteil des Landgerichts Heilbronn. Wegen Totschlags muss ein Mann ins Gefängnis. Er soll seine Ehefrau in Künzelsau (Hohenlohekreis) im Streit getötet haben - mit 15 Messerstichen. Vor Gericht sollte auch geklärt werden, ob der Mann überhaupt schuldfähig ist. Die Entscheidung: Ja, er ist schuldfähig.

Frau hat Affäre - Streit führt zu Totschlag

Vor Gericht wird die Situation so beschrieben: Die Frau habe mindestens eine Affären gehabt, trotz eines eigentlich harmonischen Bildes der Ehe. Das Paar wollte nach der bald anstehenden Rente gemeinsam zurück nach Griechenland ziehen. Am Tag der Tat soll die Frau dann eine Affäre eingeräumt haben. Das habe dem Angeklagten den Boden unter den Füßen weggezogen, hieß es vor Gericht. Er ging in die Küche, die Frau folgte ihm und machte ihm Vorwürfe. Der Mann habe nicht mehr auf sich geachtet, keinen Sport mehr getrieben, habe ihr sexuell nicht mehr genügt, so die Vorwürfe. Aus Wut, Enttäuschung, Zorn und Verzweiflung habe er dann zum Messer gegriffen und insgesamt 15 Mal auf seine Ehefrau eingestochen.

Urteil wegen Totschlags, nicht wegen Mordes

Weil der Mann zum Tatzeitpunkt Alkohol getrunken hatte, ging es vor Gericht auch um die Schuldfähigkeit. Er sei zwar angetrunken, aber nicht betrunken gewesen, so die Einschätzung des Gerichts. Daher sei der Mann auch voll schuldfähig. Zunächst stand der Angeklagte auch wegen Mordes vor der Kammer. Die niederen Beweggründe, die als Mordmerkmal angeführt wurden, seien dem vorsitzenden Richter zufolge allerdings nicht zutreffend gewesen. Durch das brutale Vorgehen und die direkte Tötungsabsicht lautete das Urteil dann aber auf Totschlag. So kann man in diesem Fall wohl auch von einem Femizid sprechen.

Was ist ein Femizid?
Man spricht von einem Femizid, wenn die Tötung einer Frau stark mit ihrem Geschlecht zusammenhängt. Eine einheitliche Definition gibt es allerdings nicht, in Deutschland ist ein Femizid auch kein eigener Strafbestand. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) nennt als häufigen Grund für Femizide die Besitzansprüche durch (Ex-)Partner oder Familienmitglieder gegenüber Frauen. In Deutschland hat das Bundeskriminalamt (BKA) 360 Femizide im Jahr 2023 erfasst. In knapp 85 Prozent der versuchten und vollendeten Femizide waren die Täter Männer. Wichtig: Auch trans*Frauen sind betroffen, werden in den Kriminalstatistiken aber oft nicht berücksichtigt. Mehr Infos zum Thema Femizid findest du hier.

Mann wollte sich selbst umbringen

Aufgefallen war die Tat, weil beide bei der Arbeit vermisst wurden. Er selbst hatte sich nach der Tat versucht das Leben zu nehmen. Dabei wurde er von Rettungskräften entdeckt, die gerufen worden waren, weil er nicht zur Arbeit erschienen war. So fand dann auch die Polizei die Leiche der Ehefrau und kam dem Mann auf die Spur.

Hilfe bei Suizidgedanken
Wenn Ihre Gedanken darum kreisen, sich das Leben zu nehmen, bieten verschiedene Organisationen Hilfe und Auswege an: Wer Hilfe braucht und die Telefonseelsorge anrufen will, der kann das unter: 0800 / 111 0 111 , 0800 / 111 0 222 oder 116 123 oder per Mail und Chat unter online.telefonseelsorge.de Für Kinder und Jugendliche gibt es außerdem die "Nummer gegen Kummer" - erreichbar montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter 11 6 111 oder 0800/111 0 333. Eine Mailberatung für junge Menschen gibt es auch über die Website U25 Deutschland und über Jugendnotmail. Hilfe - auch in türkischer Sprache - bietet das muslimische Seelsorge-Telefon "MuTeS" unter 030/44 35 09 821. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort sind 24 Stunden am Tag erreichbar. Eine Übersicht weiterer Angebote hat die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention unter suizidprophylaxe.de aufgelistet.

Sendung am Mo., 28.4.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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